Drastische Senkung der Krankenkassen-Vergütung per
1. April 2019

Nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde der Erstattungssatz gemäss KVG während der gesamten Behandlung ab dem 1. April 2019 auf einen Einheitspreis von 0.30 CHF pro Tag gesenkt

Im Rahmen der Überarbeitung der Mittel und Geräte Liste (MiGeL) zur Senkung der Gesundheitskosten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossen, die obligatorischen Leistungen der Krankenkassen für die Miete von Weckapparaten zur Behandlung der Enuresis (MiGeL 15.20), drastisch zu senken. Der neue einheitliche Satz von 30 Rappen pro Tag trat am 1. April 2019 in Kraft.

Nach dieser Entscheidung des BAG, wird die Verhaltenstherapie mit Weckapparat von den Krankenkassen Grundversicherungen nur noch unwesentlich vergütet. Die Lastragenden sind dabei die betroffenen Familien, insbesondere solche, deren finanzielle Mittel begrenzt sind. Ihnen bleibt der Zugang zur effektivsten Behandlung gegen das Bettnässen dadurch verwehrt.

Darüber hinaus, wird diese Senkung der Kostenübernahme für die Therapie mittels Weckapparat, mittel- bis langfristig zu einem erheblichen Kostenanstieg bei den Krankenversicherern führen, da diese Maßnahme die Familien dazu zwingt, auf pharmazeutische Produkte zurückzugreifen, welche teurer, weniger effektiv und nicht ohne Nebenwirkungen sind.

Aus diesen Gründen haben wir am 3. Oktober 2019 beim BAG einen neuen Antrag gestellt, um schnell eine signifikante Erhöhung des Erstattungssatzes für die Miete des Weckapparates zu erreichen. Das Verfahren ist im Gange.

Siehe unser Schreiben ans BAG

Erhöhung der Rückvergütung der Krankenkassen ab 2008

Unser Antrag an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war erfolgreich

Seit dem 1. August 2008 wurden die obligatorischen Leistungen, welche die Krankenkassen (KK) für die Behandlung mit dem Pipi-Stop® Weckapparat übernehmen müssen, infolge unseres Antrags von Februar 2006 beim BAG, wesentlich erhöht

Seitdem ist die Leistung (während den 70 ersten Miettagen) von CHF 2.35 auf 3.40 pro Tag gestiegen und ab dem 71. Tag, von CHF 1.90 auf 2.40 pro Tag. Nun geht nur noch ein kleiner Teil der Kosten zu Lasten der Familien.

Als Gegenwirkung auf die Einführung per 1. Januar 2006 der durch das Bundesamt beschlossenen Sparmassnahmen (Senkung von 10% auf den Analysen und der Mittel- und Gegenstände-Liste [MiGeL], auf welcher der Pipi-Stop Weckapparat steht), reichten wir einen Antrag beim BAG ein, um die obligatorische Leistung durch die KK zu erhöhen. Unser Ziel war, allen Familien den Zugang zur Verhaltenstherapie mit dem Pipi-Stop® Weckapparat zu ermöglichen. Dieser bleibt das wirksamste Mittel zur Behandlung des Bettnässens und auch dasjenige, das am wenigsten Rückfälle aufweist.

Antwort des BAG auf unseren Antrag

Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine bessere Erfahrung zu bieten.

Wenn Sie auf dieser Website surfen, erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinie und der Verwendung von Cookies einverstanden, die dazu dienen, statistische Daten zu sammeln, um die Website kontinuierlich zu verbessern.

Schliessen